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Phytotherapie

Phytotherapie - Definitionen und Begriffe

Phytopharmaka

Phytopharmaka sind Arzneimittel, die aus Pflanzen gewonnen werden. Der Begriff leitet sich aus den griechischen Worten Phyton (Pflanze) und Pharmakon (Arznei) ab. Sie repräsentieren als Mehr- und Vielstoffgemische eine Einheit. Isolierte Wirkstoffe aus Pflanzen oder deren synthetisierte Derivate gelten nicht als Phytopharmaka.

Arzneimittelgesetz

Phytopharmaka müssen die Anforderungen des Arzneimittelgesetzes hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erfüllen. Sie haben überwiegend eine große therapeutische Breite, sie sind meist nebenwirkungsärmer als Synthetika aber nicht grundsätzlich nebenwirkungsfrei.

Tinkturen

Tinkturen sind Drogenauszüge. Sie werden in der Regel mit unterschiedlich konzentriertem Alkohol hergestellt. Dabei werden meist ein Teil Pflanzendroge mit fünf Teilen Extraktionsmittel extrahiert.

Pflanzen- oder Kräutertees

Durch Trocknen und spezielle Aufbereitungsarten (wie Schälen, Schneiden, Mahlen) behandelte Pflanzen oder Pflanzenteile mit medizinischer Heilwirkung. Bei den Teepräparaten werden Tees aus Einzelarzneidrogen oder Teemischungen (sog. Species) unterschieden. Aus ihnen werden Decocta (Abkochungen), Infuse (Aufgüsse) und Macerata (Kaltwasserauszüge) hergestellt.

Instanttees

Bei Instanttees sind in der Regel Trockenextrakte auf Trägersubstanzen (z.B. Milchzucker) aufgezogen. Die Füllmittel können je nach Qualität der Produkte 50 - 92 % betragen. Bei granulierten Instanttees wird meist Rohrzucker (Saccharose) als Trägersubstanz verwendet. Hier muss man aufpassen: Der Zuckeranteil kann bis zu 97 % betragen!

Literatur-Quellen

Kuratorium der Gesellschaft für Phytotherapie